Osnabrück. Die Ausbreitung des Coronavirus hält aktuell die Welt auf Trab und vielerorts herrscht Unsicherheit über den richtigen Umgang mit der Situation. Dieter Perk, Unternehmensberater in der Raumausstatter-Branche, hat einen Leitfaden zum Umgang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) zusammengestellt. Seine „Praxishinweise bei einer aktuellen Corona‐Viruserkrankung im Unternehmen und im Arbeitsumfeld“ sollen der allgemeinen Panikmache entgegenwirken und gleichzeitig aufzeigen, wie sich die innerbetrieblichen Folgen eingrenzen lassen. Perk gibt Tipps zu Informations‐ und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers ebenso wie zu Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers. Der Leitfaden versucht auch Antworten auf dringende Fragen zu finden, beispielsweise: „Wie können Sie als Arbeitgeber den Betrieb trotz Corona am Laufen halten?“ Oder: „Rechtliche Voraussetzungen für eine Behinderungsanzeige nach VOB / BGB“. Aber auch arbeitsrechtliche Regelungen zu Entgeltfortzahlungsansprüchen oder Überstundenausgleich und unbezahltem Urlaub werden fundiert dargelegt.

Hinweis: Da sich die Situation rund um Corona laufend ändert, aktualisieren wir auch diesen Artikel laufend mit neuen Hinweisen und Materialien, die uns Herr Perk zur Verfügung stellt. Zu den jeweiligen PDFs ist daher immer das Datum der Veröffentlichung mit vermerkt.

20. April 2020: Über die Google-Suche besteht die Gefahr, auf gefälschte Internetseiten für eine Kredit- oder Fördergelder-Antragsstellung zu gelangen. Unternehmensberater für das Handwerk, Dieter Perk, hat alle aktuell gültigen, offiziellen relevanten Internetseiten des Bundes und der Länder in einem PDF zusammengefasst, dass Sie hier herunterladen können.

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9. April 2020: Information: „Corona: Liquiditätsjahresplanungstool auf Monatsbasis“

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6. April 2020: Unterstützung, Rat und Hilfe in der Corona-Krise: Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen sind  ab sofort in Kraft und gelten befristet bis Ende 2020. Dieter Perk, Unternehmensberater für Raumausstatter, Inneneinrichter undHandel, zeigt die Vorteile der Förderung auf und hat diese übersichtlich zusammengefasst und bietet auch in Zeiten der Corona-Krise ein umfangreiches Beratungsangebot.

  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  • Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Hier finden Sie die Informationen zum Download. Mehr zum Beratungsangebot von Dieter Perk finden Sie unter perk-unternehmensberatung.de

Akut-und-Perspektivberatung-fuer-vom-Coronavirus-betroffene-Unternehmen

2. April 2020: Corona-Schutzschild für Deutschland: In Zeiten der Corona-Krise bringt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß auf den Weg. Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu gewähren. Mehr Infos finden sie hier. Die Anträge dafür werfen derzeit sehr viele Fragen auf. Und vielfach sind die Antworten nur schwer und gar nicht zu finden: Wie ist das Liquiditätsdefizit genau zu berechnen? Sind Eigenmittel zu berücksichtigen und wie sind diese dann zu bewerten? Was bedeutet Überkompensation von Fördermitteln? Drohen Sanktionen bei falschen Angaben? Dieter Perk hat hierzu wieder Informationsmaterial zusammengestellt.
Unterlagen vom 2. April 2020: FAQs zur Kurzarbeit und Corona Liquiditätsplanungstool
6-Corona-FAQs-zum-Thema-Kurzarbeit
7-Corona-Liquiditätsplanungstool

Hinweise rund um Unterstützungsangebote in Bayern (Stand 19.3.2020 – bitte auch aktuelle Informationlage beachten!)
2-Corona-Finanzielle-Unterstützung-in-Bayern

Mit Kurzarbeit Zeit gewinnen:
3-Corona-Mit-Kurzarbeit-Zeit-gewinnen

Beratungsförderung bei Unternehmen in Schwierigkeiten:
3-Corona-Mit-Kurzarbeit-Zeit-gewinnen

Unterlagen vom 15. März 2020
Die „Praxishinweise“ können hier heruntergeladen werden:
Praxishinweise-bei-einer-Viruserkrankung-Corona-im-Unternehmen

Weitere Infos: https://perk-unternehmensberatung.de/. Im Bereich „Aktuelles“ auf seiner Homepage aktualisiert Dieter Perk laufend das Material rund um das Thema Corona.