Berlin. Ausbreitung des Coronavirus: Die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß auf den Weg. Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu gewähren.

Anträge können gestellt werden
Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Solo-Selbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesfinanzministerium (BMF) haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Mit der Verwaltungsvereinbarung und der dazugehörigen Vollzugshilfe für die Länder sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Soforthilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro
Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben die Beschlüsse zusammen mit dem Nachtragshaushalt beraten. Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat. Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde am heutigen 29. März zwischen Bund und Ländern geeinigt. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag 30. März zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen.

Antragsstellung bei den zuständigen Stellen der Länder
Eine Überprüfung aller zuständigen Stellen der Länder durch die RZ-Redaktion am 30. März (8:00 Uhr) zeigte allerdings, dass die Antragstellung mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen hat. So waren unter anderem Portale in Berlin und Hessen überlastet oder Hamburg noch nicht zur Antragsannahme vorbereitet. Während einige Länder Anträge als PDF-Dateien bereitstellen, ist in anderen nur Online-Funktionen freigeschaltet. In Sachsen muss vor der Antragstellung erst eine Anmeldung zum Förderprogramm erfolgen.

Hier finden Sie die Übersicht über die Links zur Antragsstellung für die Corona-Soforthilfe in den jeweiligen Bundesländern:
Corona_Soforthilfe_Antraege_Bundeslaender

In allen Fällen sind umfangreiche Informationen zum Betrieb bereitzustellen, die im Online-Verfahren auch digital vorliegen müssen, um hochgeladen zu werden. Eine Auflistung, welche Unterlagen benötigt werden hat unter anderem das Land Hessen bereitgestellt.
Info-Corona-Soforthilfe

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Deutschland vor beispiellose Herausforderungen. Um die Gesundheit der Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren, bringt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß auf den Weg. Die Hilfsmaßnahmen finden Sie hier in einem Dokument des Bundesfinanzministeriums im Überblick:
Hilfsmassnahmen-Uebersicht

www.bmwi.de