Verwendung von KI kann die Vergütung des Sachverständigen gefährden
Die 19. Zivilkammer des LG Darmstadt hat eine Entscheidung zum Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Gutachtenerstellung gefällt. Zusammenfassend heißt es: „Verwendet ein Sachverständiger bei der Erstellung seines Gutachtens in erheblichem Umfang KI, ohne dies dem Gericht gegenüber zu deklarieren, so kann allein deswegen seine Vergütung auf null Euro festgesetzt →

