Bildschirmarbeitsplatz: (K)eine Frage des Blickwinkels

Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht für die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Verpflichtende Maßnahmen werden im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder der Arbeitsstätten-verordnung (ArbStättV) zusammengefasst, die seit 2016 auch die Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) enthält. Im Abschnitt 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirm-arbeitsplätzen“ heißt es beispielsweise: „Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und →