Nicht nur im Büro, sondern auch im Homeoffice besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Bildschirmarbeitsplätze individuell zu beschatten. Foto: Silent Gliss

Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht für die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Verpflichtende Maßnahmen werden im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder der Arbeitsstätten-verordnung (ArbStättV) zusammengefasst, die seit 2016 auch die Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) enthält. Im Abschnitt 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirm-arbeitsplätzen“ heißt es beispielsweise: „Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.“

Unter Punkt 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ der ArbStättV heißt es: „In Arbeitsräumen muss die Stärke des Tageslichteinfalls am Arbeitsplatz je nach Art der Tätigkeit reguliert werden können.“ Welche Möglichkeiten der Raumausstatter hat, die gesetzlichen Vorgaben für seinen Kunden umzusetzen, hat der Verband innenliegender Sicht- und Sonnenschutz (ViS) in der Broschüre „Optimale Lichtbedingungen für Bildschirmarbeitsplätze durch innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz“ (Stand 11.2019) zusammengefasst.

Um ideale Bedingungen für die Arbeit am PC zu schaffen, müssen zwölf Faktoren – von der Raumfarbe über Bildschirmpositionierung bis eben zum Sonnenschutz – zusammenspielen. „Die Fülle der Einflussmöglichkeiten zeigt die Notwendigkeit fachkundiger Beratung“, so der Tenor des ViS-Kompendiums.

Bedarf nimmt zu

Die Arbeitsstättenverordnung stellt für PC-Arbeitsplätze im Bürobereich eine gesetzliche Grundlage dar. Die regelmäßige Rechtsprechung geht davon aus, dass diese Vorgaben ebenso für Bildschirmarbeitsplätze im Homeoffice gelten. Lediglich das „mobile Arbeiten“ beispielsweise im Reisezug ist davon ausgenommen. Die coronabedingte Zunahme der Heimarbeitsplätze sollte also eine gewisse Nachfrage beim Sonnenschutz generieren.

Die Intensität einfallenden Lichtes wird durch die Auswahl der Produktart, des Materials und dessen Transmission bestimmt.

ViS-Broschüre
Das Kompendium zum Thema Bildschirmarbeitsplätze steht zum Download bereit: www.vis-online.org