Das Hinweisblatt 9.2 muss zurückgezogen werden! Ende April ist das vom Arbeitskreis „Sachverständige“ im Bundesverband Estrich und Belag e.V. erstellte Hinweisblatt „Hinweise zur Festlegung und zur Beurteilung zulässiger Maß- und Ebenheitsabweichungen im Fußbodenbau außerhalb DIN 18202“ vom BEB publiziert worden. Gemeinsam mit anderen Verbänden des Bodenleger-Handwerks hat der ZVR beschlossen, das BEB-Merkblatt 9.2 abzulehnen. „Das Hinweisblatt weist in vielen Bereichen Fehler auf und belastet unsere Betriebe mit Prüfpflichten, die so nicht erfüllt werden können“, so Präsident Vowinkel. Leider konnte mit den Verfassern des Merkblatts kein Konsens erzielt werden. Im Zuge dessen hat der ZVR seine Mitarbeit im Arbeitskreis „Praxisgerechte Regelwerke im Fußbodenbau“, initiiert vom ZDB und BEB, beendet. Der ZVR wird sich weiterhin für praxisgerechte Regelungen einsetzen, diese müssen jedoch den Standards unserer Branche gerecht werden.

(Foto: Mapei)

 

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