25.6.2020 – Berlin „Die geplante temporäre Senkung der Umsatzsteuer muss einfacher gemacht werden“, fordert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Zur Sachverständigenanhörung zum 2. Corona-Steuerhilfegesetz vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am Montag, 22.Juni 2020, an der der ZDH als Sachverständiger teilnimmt, erklärte Schwannecke: „Die Mehrwertsteuersenkung kann aus Sicht des ZDH durchaus dazu beitragen, die Nachfrage in Deutschland wieder zu erhöhen. Allerdings ist die kurzfristige Senkung mit erheblichem Aufwand verbunden. So müssen auf allen Wertschöpfungsstufen Faktura- und Buchhaltungsprogramme, Warenverkehrssysteme sowie Kassen an die neuen Umsatzsteuersätze anpasst werden. Um den Erfolg der Steuersatzsenkung und auch die Akzeptanz dieser Maßnahme bei den Unternehmen nicht zu gefährden, sind weitere Erleichterungen und Billigkeitsregelungen unerlässlich. Denn ohne weitere Erleichterungen ist zu befürchten, dass die drohenden Kosten und der administrative Aufwand für Unternehmen und Verwaltung die intendierte Wirkung der Maßnahme einschränken. Wir haben hierzu bereits Vorschläge unterbreitet, die zeitlich kurz befristete Umsatzsteuer praxistauglich zu machen. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern“.

Die Große Koalition hatte am 3. Juni 2020 beschlossen, zur Stärkung der Wirtschaft nach der Corona-Krise den Umsatzsteuer-Regelsatz von derzeit 19% auf 16% und den ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7% auf 5 % abzusenken. Die Absenkung der Umsatzsteuersätze gilt befristet für sechs Monate in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020.

Der ZDH hat hierzu das Merkblatt „Geplante Senkung des Umsatzsteuersatzes befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020“, Stand 24.6.2020, zum Umgang mit den bevorstehenden Änderungen herausgebracht.

(Foto: Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks © ZDH/Boris Trenkel)

ZDH-Merkblatt_USt-Senkung

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