Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die Meisterpflicht für zwölf Handwerke wieder einzuführen und einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Damit sollen die Qualität und die Qualifikation im Handwerk gestärkt und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig gesichert werden. Anlässlich der Kabinettsbefassung betonte Wirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist ein wichtiger Bestandteil meiner Mittelstandsstrategie. Die rund eine Million Betriebe des Handwerks sind eine tragende Säule des Mittelstands. Das Handwerk ist innovativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen neue Märkte. Dies muss durch einen sachgerechten Ordnungsrahmen begleitet und zukunftsfest gemacht werden. Der Qualitätsstandard ‚Meister‘ steht im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Die Meisterpflicht macht Handwerksberufe zudem attraktiv für junge Menschen und ist die Voraussetzung für duale Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung.“
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe äußert sich erfreut über die Fortschritte: „Wir begrüßen diesen Kabinettsbeschluss sehr; damit ist der Weg frei, die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren. Damit stärkt die Bundesregierung die duale Ausbildung in wichtigen Bauberufen. Denn nur ausgebildete Meister und Meisterinnen sind in der Lage, jungen Menschen ihr Wissen zu vermitteln. Die guten Perspektiven, die junge Menschen haben, wenn sie sich für einen Beruf in der Bauwirtschaft entscheiden, werden damit noch besser. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sind zukünftig vor unqualifizierten Anbietern geschützt. Nun muss der Gesetzentwurf möglichst zügig im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.“
Ergänzende Informationen des BMWi zur Meisterpflicht:
Ein Handwerk unterliegt der Meisterpflicht zum einen dann, wenn es sich um eine gefahrgeneigte Tätigkeit handelt und eine Reglementierung zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist. Zum anderen rechtfertigt die Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes eine Reglementierung.
Der Gesetzentwurf trägt der Tatsache Rechnung, dass sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke seit der Novellierung im Jahr 2003 weiterentwickelt und verändert haben. Durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll zudem die Ausbildungsleistung in den betroffenen Handwerken gestärkt werden. Die Neuregelungen sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden. Mit dem Gesetzentwurf werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Zulassungspflicht wird in folgenden Handwerken wieder eingeführt: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer sowie Schilder- und Lichtreklamehersteller.
Der selbstständige Betrieb eines künftig zulassungspflichtigen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Eingetragen in die Handwerksrolle wird, wer die Voraussetzungen der §§ 7 ff. der Handwerksordnung erfüllt, d.h. insbesondere die Meisterprüfung in dem Handwerk bestanden oder eine sonstige Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat. Für die bestehenden Betriebe, die die künftigen Voraussetzungen nicht erfüllen, gilt ein Bestandsschutz.