Berlin Der Bundesrat setzt sich dafür ein, in einigen Handwerksbranchen die Pflicht zum Meisterbrief wieder einzuführen. Er bittet die Bundesregierung, in allen Handwerken, bei denen es fachlich geboten und europarechtlich möglich ist, den verpflichtenden Meisterbrief wieder einzuführen. Der Bundesrat möchte damit die Ausbildung von Fachkräften und die Attraktivität von Handwerksberufen stärken.
In der 974. Sitzung des Bundesrates am 15. Februar 2019 wurde beschlossen, den Antrag des Freistaates Bayern zur Wiedereinführung der Meisterpflicht zur Prüfung an die Bundesregierung weiterzuleiten. Bayern stellt bereits im September 2018 den Antrag zur Rückführung der B1 Gewerke in die Handwerksrolle A sowie vor der Handwerksrechtsnovelle 2004. Der Bundesrat folgte nun mehrheitlich diesem Antrag in dem es heißt: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der Belange des Handwerks, den verpflichtenden Meisterbrief für Handwerke wiedereinzuführen, bei denen dies geboten und rechtlich möglich ist.“
Gerade im Handwerk bestehe ein zunehmender Fachkräftebedarf, betonen die Länder. Der Meisterbrief sei ein entscheidender Anreiz, ein Handwerk zu erlernen. Er stärke die Qualität und Leistungsfähigkeit von Handwerksbetrieben. Vor 15 Jahren wandelte die Handwerksrechtsnovelle 53 zuvor zulassungspflichtige in zulassungsfreie Handwerke um. Seitdem brauchen zum Beispiel Fliesenleger oder Uhrmacher für die Gründung eines Handwerksbetriebs keine Meisterprüfung mehr. Die Ausbildungszahlen in diesen Handwerksberufen sind rückläufig.
Auch Kritik an der Entscheidung
Dem Plädoyer des stellvertretenen bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger für die sogenannte Rückvermeisterung entgegnete Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, zurückhaltend positiv. Bareiß betonte, dass der Bundesregierung am Erhalt der Meisterpflicht gelegen und die Prüfung der Rückführung Teil des Koalitionsvertrags ist. Er führte aus, dass eine Arbeitsgruppe tätig ist die parallel zu den vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beauftragten Gutachten, die Möglichkeiten der Wiedereinführung der Meisterpflicht für bestimmte Berufsgruppen prüft. Er betonte, dass eine Rückführung aber nun dann möglich ist, wenn nationale und europäische Vorgaben nicht dagegen sprechen.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Weitere Informationen und Mitschnitte der Reden im Bundesrat gibt es hier.