04.06.2020 – Berlin. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat der Bund ein Konjunkturpaket im Umfang von 130 Milliarden Euro aufgelegt. Unter anderem gilt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 eine Senkung der Mehrwertsteuer. Der Standard-Mehrwertsteuersatz wird dabei von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Doch wer profitiert davon eigentlich – Verbraucher, Anbieter, oder gar beide? Und wie viel Geld entgeht dabei dem Fiskus? Ein neues Tool auf blitzrechner.de zeigt die Auswirkungen und erlaubt, verschiedene Szenarien durchzuspielen.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt die Maßnahmen des am 3. Juni beschlossenen Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung. In Bezug auf die Mehrwertsteuersenkung gibt Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa in einer aktuellen Presseerklärung jedoch zu bedenken: „Eine zusätzliche bürokratische Belastung wird sich allerdings durch die Umstellung der Mehrwertsteuersätze ergeben, wenn diese kurzfristig und temporär in allen Geschäftsvorgängen und -prozessen neu abgebildet werden muss. Ob dieser Mehraufwand durch erwartete konjunkturelle Wirkung gerechtfertigt ist, bleibt abzuwarten.“

Zum administrativen Aufwand der EDV-Umstellung kommen Abgrenzungsproblematiken bei Rechnungsstellungen, beispielsweise bei Aufträgen, die vor dem 1. Juli geschlossen, aber vor dem 31. Dezember zu bezahlen sind. Auf Nachfrage hieß es hierzu beim Branchensoftware-Anbieter Kaiser-EDV, dass den Raumausstattern kurzfristig eine Implementierungslösung der Mehrwertsteuersenkung bereitgestellt wird.

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