Die Meisterprüfungsverordnung für Raumausstatter ist modernisiert worden. Nach der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Jahr 2020 wurden die Inhalte mit Blick auf die Geschäfts- und Arbeitsprozesse sowie die Prüfungsanforderungen überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.

Dabei wurden klimarelevante Gesichtspunkte, gestalterische Anforderungen und Vorgaben des Denkmalschutzes sowie der Umgang mit Gefahrstoffen berücksichtigt und gleichzeitig der Digitalisierung in diesem Handwerk Rechnung getragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die neue Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Raumausstatter-Handwerk (Raumausstattermeisterverordnung) erlassen. Die Verordnung wurde am 8. September 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die zuständigen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) haben an der Neuordnung der Verordnung mitgewirkt.

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