Wiesbaden. Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt (IBA) spricht eine Empfehlung für Unternehmen aus, die Rückkehr ihrer Mitarbeiter aus dem Home Office an den Büroarbeitsplatz richtig vorzubereiten. Den Rahmen hierfür geben die Arbeitsschutzstandards des Arbeitsministeriums vor. Unter anderem soll ein Abstand von mindestens 1,50 Meter eingehalten werden. Außerdem sei die Arbeit so zu organisieren, dass Mehrfachbelegungen von Räumen vermieden werden können beziehungsweise ausreichende Schutzabstände gegeben sind. Dies Auflagen können eine (temporäre) Neuaufteilung von Büroflächen notwendig machen. Auch müssen seitliche Abgrenzungen zwischen Arbeitsplätzen und Durchgangs- sowie Verkehrswegen gewährleistet sein. „Dabei ist das Arbeitsstättenrecht in Deutschland, welches Flächen pro Person, Arbeitsplatzmaße und Abstände definiert, schon eine gute Orientierung, durch die in vielen Büros bereits ein Großteil der Anforderungen erfüllt wird“, sagt der IBA. Und weiter: „Bei der Umsetzung der Corona-spezifischen Arbeitsschutzstandards sollte eine langfristige Ausrichtung im Fokus stehen, da diese Schutzmaßnahmen das Arbeitsleben wohl noch viele weitere Monate beeinflussen werden.“

www.iba.online

Weiterführende Infos zum Thema finden Sie auf folgenden Seiten:

FAQs zu Coronavirus SARS-CoV-2 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Link: http://www.vbg.de/DE/2_Versicherungsschutz_und_Leistungen/4_FAQ/faq_node.html

Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und Hygiene im Betrieb während der Corona-Pandemie der Verwaltungs-Berufsgenossenschaften
Link: www.vbg.de

SARS-CoV-Empfehlungen zum Arbeitsschutz des BMAS
Link: www.bmas.de

Quality Office
Link: https://quality-office.org/de/