Von Schleswig-Holstein bis Bayern berichten Innungen über extrem günstige Angebote angeblicher Polstereien. Meist entpuppt sich das Versprechen als dreister Betrug. Die Kunden bekommen minderwertiges Material, schlechte Arbeit oder erhalten ihre Möbel erst gar nicht zurück. Jetzt gibt es ein Urteil.
Die Angebote in den Beilagen und Anzeigen der Zeitungen klingen verlockend. 40 Prozent Rabatt, 100 Euro Gutschein, 15 Jahre Garantie und mehr verspricht der werbende Polsterbetrieb. Auf Wunsch erfolge die Beratung vor Ort, anschließend würden die Arbeiten in der Werkstatt eines Meisterbetriebs mit 30-jähriger Tradition durchgeführt. Bundesweit berichten Innungen über Betrugsfälle durch angebliche Polstereien. Die Masche ist immer die gleiche: Die Betriebe melden Gewerbe für 13 Euro an und dürfen alle Arbeiten anbieten. Dann werden auffällige Inserate oder Prospektbeilagen in der Tageszeitung geschaltet, die mit extrem niedrigen Preisen werben. Wenn man die angegebene Festnetznummer anwählt, wird auf ein Handy umgeleitet und der Kunde erreicht einen Berater, der einen Termin vor Ort vereinbart. Die Mitarbeiter kommen vorbei, versprechen schnelle und zuverlässige Arbeit und nehmen die Möbel gleich mit, nicht ohne eine Anzahlung zu kassieren. Doch der Kunde bekommt meist nicht, was ihm versprochen wurde. Möbel werden gar nicht, spät oder in mangelhafter Qualität geliefert. „Die Kunden sehen ihre Möbelstücke zum Teil nie wieder. Wenn die Geschädigten zur Polizei gehen, ist der Pseudokollege längst weg“, berichtet ZVR-Vizepräsident Helmut Schmidt, der die Fälle bundesweit sammelt und dokumentiert. Helmut Pongratz, Obermeister der Innung Südbayern, berichtet Ähnliches: „Es kommt jemand, der die Sachen gleich mitnimmt und eine Abschlagszahlung verlangt. Dann heißt es, es sei um einiges teurer geworden. Wenn die Kunden ihre Möbel zurückhaben wollten, mussten sie draufzahlen“, erklärt Pongratz. Nachdem die Möbel geliefert wurden, stellt der Auftraggeber oft fest, dass nicht das vereinbarte Material verarbeitet wurde. Eine Kundin, die statt des gewünschten Büffelleders wesentlich billigeres Rindsleder bekam, erstattete Anzeige – ohne Erfolg. „Wir haben ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil der Täter nicht gefunden werden konnte. Die wechseln schneller den Standort, als die Mühlen der Bürokratie mahlen“, sagt Pongratz. Kollegen der Innung Südbayern machten sich die Mühe und fuhren die angegebenen Adressen ab. „Die Firmen gab es dort nicht“, berichtet der Obermeister. Man wisse nie, wo die Arbeiten durchgeführt würden. Ein Raumausstatter, der einen Auftrag für den Betrieb ausführte, wurde nie bezahlt. Außerdem würden alte Musterbücher bekannter Marken aufgekauft, berichtet Pongratz weiter. Ein Textilverlag habe ein Schreiben herausgegeben, in dem er sich davon distanziert, diese Firma beliefert zu haben. Die Innung sammelt weiter Unterlagen für die Staatsanwaltschaft – und gab ein Gutachten in Auftrag. In Bayern und anderen Bundesländern haben die Anstrengungen noch nicht zu einer Verurteilung geführt. Den Kollegen aus Rheinland-Pfalz ist es jetzt gelungen, einen angeblichen Polsterer vor Gericht zu bringen.
Verurteilung wegen Betrugs
Ein erster Erfolg konnte in Rheinland-Pfalz verbucht werden. Das Amtsgericht Bad Kreuznach sprach im Juni ein bereits rechtskräftiges Urteil (Az.: 1022 Js 13763/18) gegen eine Polsterei wegen wiederholten Betrugs. Die Kunden sollten für eine Arbeit 5 500 Euro bezahlen. Statt mit echtem Leder war die Sitzgarnitur allerdings nur mit Kunstleder bezogen worden. Außerdem fehlten bei der Anlieferung die Sitzauflagen. Der Wert der ausgeführten Kunstlederarbeiten wurde auf höchstens 1 800 Euro geschätzt. „Hier hatten wir das Glück, dass das geschädigte Ehepaar die Person eindeutig identifizieren konnte“, sagt Gerhard Schlau von der Innung Rhein-Nahe-Hunsrück. Der Beklagte wurde zu sechs Monaten Haft auf vier Jahre Bewährung verurteilt und muss das erhaltene Geld zurückzahlen.