Bonn In vielen Handwerksberufen ist es seit Jahren nicht mehr nötig, einen Meisterbrief zu haben, um einen Betrieb gründen zu können. Ob die Qualität von Handwerksarbeiten darunter leidet, ist allerdings strittig. In ihrem zweiten Policy-Brief 2019 hat sich die Monopolkommission nun gegen eine Wiederausweitung des Meisterzwangs auf einzelne der im Jahr 2004 zulassungsfrei gestellten Handwerksberufe ausgesprochen. „Eine Ausweitung ist aus wettbewerbspolitischer Sicht abzulehnen, da sie zusätzliche Hürden für den Markt- und Berufszugang errichtet“, „die Sicherung von Qualität und die Stärkung der Ausbildung im Handwerk erfordert keinen Meisterzwang“ und „ökonomische Erwägungen begründen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber Eingriff in Berufsfreiheit“, lauten die Argumente.

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes widerspricht der Einschätzung
„Die Wettbewerbshüter irren sich in ihrer Einschätzung, dass es bei der Diskussion über die Wiedereinführung des Meistervorbehalts keinen Handlungsbedarf gebe“, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. Seit der Handwerksnovelle gäbe es in einigen Gewerken drastische Einbrüche bei den Zahlen der Meisterschüler, beispielsweise bei den Fliesenlegern um rund 80 Prozent. „Damit ist in diesen Gewerken die duale Ausbildung in Gefahr, denn ohne Meisterschüler gibt es in absehbarer Zeit keine Meisterbetriebe. Von einer laut Monopolkommission so verbraucherfreundlichen Wahlfreiheit, bei der Verbraucher je nach gewünschter „Preis-Leistungs-Kombination“ einen Meister- oder Nichtmeisterbetrieb wählen können, kann dann keine Rede mehr sein“, kommentierte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa den „Policy Brief“ der Monopolkommission zum Thema Zulassungsfreiheit im Handwerk. Pakleppa bittet daher alle Beteiligten um eine differenziertere Betrachtungsweise: „Wir müssen genau hinschauen, in welchen Gewerken sich die Abschaffung des Meistervorbehalts bewährt hat und wo nicht. Bei den Fliesen-, Estrich- und Parkettlegern ist die Antwort eindeutig. Hier hat die Zulassungsfreiheit zu einer Explosion von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit geführt und hat die Tore für die Illegalität auf unseren Baustellen weit geöffnet. Bei anderen Gewerken sieht es ähnlich aus. Es ist daher unbedingt notwendig, die Folgen der Handwerksnovelle für jedes Gewerk zu prüfen und dann im Einzelfall zu entscheiden, ob die Wiedereinführung des Meistervorbehalts sinnvoll ist oder nicht.“

Am 15. Februar entscheidet der Bundesrat, ob ein Antrag Bayerns „zur Prüfung der Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs“ an die Bundesregierung weitergegeben wird.