Die Interessensvertretung der bodenlegenden Handwerks- und Industrieverbände – Schnittstelle Fußboden – widmet ihr jüngstes Merkblatt dem Thema „Randdämmstreifen“.

Grundsätzlich werden die Randdämmstreifen erst nach den Untergrundvorbereitungsarbeiten vom Parkett- oder vom Bodenleger oberflächenbündig abgeschnitten. (Foto Uzin)

In dieser Information wird auf einer DIN-A4-Seite zusammengefasst, wer welche Aufgaben in der Planung, der Montage und beim Abschneiden der Randdämmstreifen hat. Das Merkblatt enthält in der Branche seit Langem bekannte Selbstverständlichkeiten, die aber so kompakt bislang noch nicht zusammengefasst waren. Die beteiligten Handwerksverbände und auch der Verband der Deutschen Parkettindustrie haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass auch bei geklebtem Parkett die Randdämmstreifen vor Beginn der Parkettverlegearbeiten abgeschnitten werden sollen. Dieses wird in der Literatur bislang verschiedentlich noch anders beschrieben. Das neue Merkblatt steht – wie alle bisher veröffentlichten – hier zum kostenlosen Download bereit.