Die am Freitag, den 8. Mai 2026, nicht erfolgte Zustimmung des Bundesrats zur sogenannten „Entlastungsprämie“ hält Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), für richtig und lobt die Korrektur dieser „Fehlentscheidung“.

Jörg Dittrich, ZDH-Präsident
(Foto: ZDH/Henning Schacht)

„Mit der Verweigerung der Zustimmung zur sogenannten Entlastungsprämie hat der Bundesrat eine gravierende Fehlentscheidung korrigiert und verhindert, dass sich die schwarz-rote Regierungskoalition auf Kosten und zu Lasten von Betrieben und Unternehmen mit vermeintlichen Entlastungen schmückt. Es war nicht hinnehmbar, in einer anhaltenden Energiepreiskrise ausgerechnet jene Betriebe und Unternehmen zur Kasse zu bitten, die selbst unter hohen Kosten, unsicheren Rahmenbedingungen und wachsendem wirtschaftlichem Druck leiden. Es ging nicht darum, wer die 1000 Euro steuerfrei zahlen will, sondern wer es kann.“

 

„Wer bestellt, bezahlt.“

 

„Zu Recht haben die Bundesländer diese Entwicklung gestoppt. Jetzt müssen endlich Entlastungsmaßnahmen beschlossen werden, die Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen Luft verschaffen und die das Land wieder auf Wachstumskurs bringen. Dazu gehört vor allem eine Reform des Einkommensteuertarifs, die auch Personenunternehmen in den Mittelpunkt stellt, statt neue Belastungsdebatten zu führen. Zugleich muss Schluss sein mit unnötiger Verunsicherung durch nicht durchdachte einseitige Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung. Das Handwerk kann eine einseitige, nur unsere Branche belastende Subventions-Abbauoffensive nicht schultern. Politische Vorhaben müssen sich künftig stärker an einem einfachen Grundsatz orientieren: Wer bestellt, bezahlt.“

 

Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 8. Mai 2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro vorerst gestoppt. Sie war vom Deutschen Bundestag mit in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden. Um das Vorhaben doch noch umzusetzen, können Bundesregierung und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Er hat die Aufgabe, bei Differenzen