Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) und die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) haben die gemeinsame Hilfestellung „Teil I: Pflichtangaben gemäß Umsatzsteuergesetz“ erarbeitet und veröffentlicht.

Die Publikation „Teil I: Pflichtangaben gemäß Umsatzsteuergesetz“ ist eine praktische Hilfestellung für die korrekte Zuordnung von Pflichtangaben in einer E-Rechnung. (Grafik: FeRD)
Die FeRD unter dem Dach des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist die zentrale Anlaufstelle für sämtliche Akteure des Marktes und behandelt strategische Fragestellungen rund um die elektronische Rechnung. In der Publikation „Teil I: Pflichtangaben gemäß Umsatzsteuergesetz“ werden die einzelnen Rechnungsangaben nach Umsatzsteuergesetz (UStG) übersichtlich in Tabellenform dargestellt: Die Pflichtangaben gemäß UStG werden darin den entsprechenden Feldern der europäischen Norm für die elektronische Rechnung EN 16931 zugeordnet. Zur Sicherstellung der rechtlichen Konformität elektronischer Rechnungen ist es unerlässlich, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben des UStG korrekt in der EN 16931 abgebildet werden. Die Tabelle dient als Orientierungshilfe für Rechnungsersteller, Softwareanbieter und Dienstleister und zeigt, in welchem Datenfeld der EN 16931 die jeweilige Pflichtangabe umgesetzt wird.
